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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2013 | S. 207–209Es folgt Seite №207

Nr. 22 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 29. Januar 2013 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern – 1B_611/2012

Art. 127 Abs. 3 StPO: Mehrfachverteidigung.

Anwälte dürfen im gleichen Strafverfahren die Interessen mehrerer Verfahrensbeteiligter wahren, sofern in Bezug auf die einzelnen Verfahrensbeteiligten keine Interessenkollision oder auch nur der Anschein einer solchen Kollision besteht. Bei Mehrfach-Verteidigungsmandaten desselben Rechtsvertreters für verschiedene Mitbeschuldigte besteht nach der…

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