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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2012 | S. 204–207Es folgt Seite №204

Nr. 21 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 3. Februar 2012 i.S. X. gegen G., Kreisrichter, Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland – 1B_703/2011

Art. 56, 329 Abs. 1 StPO: Ausstandsgrund; Anklageprüfung.

Prüft die Verfahrensleitung im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Anklage das Vorliegen eines Tatverdachts bloss summarisch dahingehend, ob dem Beschuldigten überhaupt ein strafbares Verhalten vorgeworfen wird bzw. ob ein die Anklage rechtfertigender ​Tatverdacht vorliegt, schafft dies keinen Ausstandsgrund zur Mitwirkung an der…

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