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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2011 | S. 225–230Es folgt Seite №225

Verdeckte Zwangsmassnahmen und Richtervorbehalt1

I. Allgemeines zu den Zwangsmassnahmen

Seit alters her kannte und kennt das Strafprozessrecht Zwangsmassnahmen. Die beschuldigte Person ist zwar nicht verpflichtet, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und darf weder direkt noch indirekt gezwungen werden, zu ihrer eigenen Überführung beizutragen. Aber – und das ist nichts anderes als die Kehrseite des nemo tenetur-Prinzips – die…

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