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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2011 | S. 225–230Es folgt Seite №225

Verdeckte ​Zwangsmassnahmen und Richtervorbehalt1

I. Allgemeines zu den ​Zwangsmassnahmen

Seit alters her kannte und kennt das Strafprozessrecht ​Zwangsmassnahmen. Die beschuldigte Person ist zwar nicht verpflichtet, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und darf weder direkt noch indirekt gezwungen werden, zu ihrer eigenen Überführung beizutragen. Aber – und das ist nichts anderes als die Kehrseite des nemo tenetur-Prinzips – die…

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