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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2019 | S. 179–183Es folgt Seite №179

Nr. 18 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 11. Juli 2018 i.S. A. gegen B. – 1B_510/2017

Art. 13, 16 Abs. 3, 17 und 30 Abs. 3 BV: Herausgabe eines rechtskräftigen Strafurteils an Medienschaffende.

Für die Herausgabe eines rechtskräftigen Urteils nach Abschluss des Strafverfahrens sind verschiedene, in der Bundesverfassung verankerte Grundsätze zu beachten, die es in einer Interessenabwägung zu beurteilen gilt.

Art. 13 BV gewährt den Schutz der Privatsphäre, Art. 13 Abs. 2 BV verankert…

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