Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2017 | S. 137–143Es folgt Seite №137

Nr. 12 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 12. August 2016 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich – 1B_124/2016

Art. 5, 29 Abs. 1 lit. b, 30 und 147 StPO: Grundsatz der Verfahrenseinheit; Voraussetzungen für eine Verfahrenstrennung; Feststellung einer Rechtsverzögerung.

Es gilt der Grundsatz der Verfahrenseinheit. Eine Verfahrenstrennung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen. Bei mutmasslichen Mittätern und Teilnehmern sind getrennte Verfahren äusserst problematisch, wenn umstritten…

[…]