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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2013 | S. 160–166Es folgt Seite №160

Das Anwesenheits- und Fragerecht der Verfahrensparteien bei ​Einvernahmen im Vorverfahren

I. Einführung in die Problemstellung

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird in Art. 29 Abs. 2 BV sowie in Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet.2 Seine Geltung wird darüber hinaus nun auch in Art. 3 Abs. 2 lit. c StPO bestätigt, wo festgehalten wird, dass die Strafbehörden das Gebot zu beachten haben, allen Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Der Inhalt des Anspruchs auf rechtliches…

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