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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2012 | S. 145–149Es folgt Seite №145

Nr. 17 Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der Anklagekammer, Entscheid vom 1. März 2012 i.S. Staatsanwaltschaft St.Gallen gegen M.M. und Zwangsmassnahmengericht des Kreisgerichtes St. Gallen – AK.2012.78

Art. 222 Abs. 2 StPO: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen abweisende Entscheide des Zwangsmassnahmengerichtes; superprovisorische Haftanordnung durch die Verfahrensleitung der Beschwerdeinstanz.

Wenn das Zwangsmassnahmengericht nach Durchführung des kontradiktorischen Verfahrens die Untersuchungshaft nicht anordnet, dann ist der Beschuldigte nach dem klaren und unmissverständlichen, keine…

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