Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2008 | S. 141–144Es folgt Seite №141

Nr. 32 Kassationsgericht Zürich, Verfügung vom 27. Dezember 2007 i. S. X. gegen Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich, Kass.-Nr. – AC070021/Z04

§§ 58 Abs. 1, 72 ff. StPO/ZH: Anforderungen an den Nachweis der Fluchtgefahr bei Anordnung einer Dokumentensperre.

Ersatzmassnahmen im Sinne der §§ 72 f. StPO/ZH können nur dann angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft erfüllt sind. Daher sind entgegen der neueren Praxis des Bundesgerichts bei der Anordnung der Ersatzmassnahmen dieselben Anforderungen…

[…]