Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2017 | S. 99–104Es folgt Seite №99

Die Rechtmässigkeit der «freiwilligen» Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl –

zugleich Besprechung von BGer 6B_900/2015 vom 29.01.20161

I. Einleitung

Gemäss Art. 241 Abs. 1, 1. Satz StPO bedürfen Durchsuchungen und Untersuchungen einer schriftlichen Anordnung, für die grundsätzlich die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind keine vorgesehen. Damit ist der Gesetzeswortlaut klar umschrieben und verlangt für (Haus-)Durchsuchungen einen schriftlichen Befehl, es sei denn, es liege ein dringender Fall vor…

[…]