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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2012 | S. 70–72Es folgt Seite №70

Nr. 11 Obergericht Zürich, I. Strafkammer, Urteil vom 9. September 2010 i.S. X gegen die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat – SB100278

Art. 70 StGB; Art. 115 Abs. 1 lit. c AuG: Einziehung von Vermögenswerten, welche von Ausländerinnen und Ausländern durch Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung erlangt wurden.

Der Lohn, welchen eine ausländische Person ohne die dafür notwendige Arbeitsbewilligung verdiente, steht in adäquat kausalem Zusammenhang zur Straftat der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung und unterliegt deshalb der Einziehung…

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