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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2008 | S. 77–82Es folgt Seite №77

Nr. 16 EGMR, Third Section, Case of van Vondel v. the Netherlands vom 25. Oktober 2007, Application no. 38258/03

Art. 8 EMRK: Zurechnung privater Handlungen zum Staat, heimliche Tonbandaufnahmen.

Der Ausdruck «Privatleben» darf nicht restriktiv ausgelegt werden. Insbesondere ist es nicht angezeigt, berufliche oder geschäftliche Tätigkeiten von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 8 EMRK auszunehmen. Auch zwischenmenschliche Vorgänge, die in einem öffentlichen Kontext stehen, können daher dem Merkmal …

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