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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2020 | S. 7–11Es folgt Seite №7

Nr. 2 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 5. Februar 2019 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_1304/2018

Art. 14 Abs. 1, 17 Abs. 1, 355 und 356 Abs. 2 StPO: (fehlende) Zuständigkeit der Assistenzstaatsanwältin zum Erlass eines Strafbefehls.

Die Kantone können gemäss Art. 14 Abs. 1 StPO die Funktionen der Strafverfolgungsbehörden bestimmen, womit sie auch Assistenzstaatsanwälte für zum Erlass von Strafbefehlen zuständig erklären können. Gemäss dem EG StPO des Kantons Aargau führen Assistenzstaatsanwälte auf…

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