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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2018 | S. 7–12Es folgt Seite №7

Nr. 2 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 7. März 2017 i. S. X. gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft – 6B_1104/2016

Art. 47, 49 Abs. 1 und 260ter Ziff. 1 Abs. 1 StGB: Beteiligung an einer kriminellen Organisation; Strafzumessung und Gesamtstrafe.

Der Begriff der Beteiligung an einer kriminellen Organisation im Sinne von Art. 260ter Ziff. 1 Abs. 1 StGB ist weit zu fassen. Insbesondere ist nicht erforderlich, dass der Täter dem «inneren Kern» der Organisation angehört. Wer zu ihrem erweiterten Kreis gehört und…

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