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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2017 | S. 25–31Es folgt Seite №25

Der Begriff der Lebensgefahr im Strafrecht

I. Die Lebensgefahr als strafrechtliches Tatbestandselement

Die Lebensgefahr oder die Gefährdung des Lebens bildet strafrechtlich gesehen ein Tatbestandselement, primär im Rahmen sogenannter konkreter Gefährdungsdelikte, die sich dadurch definieren, dass das geschützte Rechtsgut zwar nicht verletzt, jedoch in konkrete Gefahr gebracht wurde.1

Die Lebensgefahr findet sich als Tatbestandselement in…

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