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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2016 | S. 39–44Es folgt Seite №39

Strafprozessuale Verwertbarkeit von Befragungsprotokollen interner Untersuchungen

I. Zur Problemstellung

Interne Untersuchungen bezwecken die Verdachtsaufklärung von potenziell pflichtwidrigem und strafbarem Verhalten innerhalb eines Unternehmens. Dabei kann zur Sachverhaltsabklärung auf eine Vielzahl von Instrumenten zurückgegriffen werden. Nebst der Durchsicht von Dokumenten und geschäftlichen E-Mails wird dabei insbesondere von der persönlichen Befragung von Mitarbeitenden

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