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De la revueforumpoenale 1/2015 | S. 7–10La page suivante est la7

Nr. 2 Obergericht Kanton Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, Beschluss vom 2. Juli 2014 i.S. X. gegen Staatanwaltschaft Zofingen-Kulm – SBK.2014.35

Art. 147, 179, 312 StPO: Teilnahmerechte bei ergänzenden Ermittlungen.

Der Hinweis im Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei, dass die Teilnahmerechte nicht gewährt werden müssen, ist unzulässig. Die geltend gemachten Praktikabilitätsgründe sind nicht stichhaltig und aufgrund der praktischen Umstände darf nicht auf die Zulässigkeit von Einvernahmen ohne…

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