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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2014 | S. 41–44Es folgt Seite №41

Zur sachlichen Zuständigkeit des Einzelgerichts

I. Einleitung

Art. 19 Abs. 2 Bst. b StPO erlaubt Bund und Kantonen als erstinstanzliches Gericht ein Einzelgericht für die Beurteilung von Verbrechen und Vergehen vorzusehen, ausser die Staatsanwaltschaft beantrage eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, eine Verwahrung nach Art. 64 StGB, eine Behandlung nach Art. 59 Abs. 3 StGB1 oder, bei gleichzeitig zu widerrufenden bedingten Sanktionen,…

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