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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2013 | S. 4–8Es folgt Seite №4

Nr. 2 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. August 2012 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. – 6B_278/2012

Art. 53, 147 Abs. 1 StGB: Strafbefreiung nach betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil einer Vorsorgestiftung.

Entwendet der Beschuldigte auf betrügerische Art und Weise Gelder einer Vorsorgeeinrichtung in der Höhe von CHF 120 000.– zu seinen Gunsten, ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von Art. 53 lit. b StGB als gering einzustufen, wenn der…

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