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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2013 | S. 39–44Es folgt Seite №39

Die Teilnahme an Einvernahmen von Mittätern – Theorie und Praxis

I. Einleitung

Die Frage, ob gestützt auf Art. 147 StPO – entgegen der bisherigen Praxis zu den kantonalen Strafprozessordnungen – ein Teilnahmerecht des Beschuldigten oder seines Verteidigers bei der Einvernahme eines mutmasslichen Mittäters oder Teilnehmers1 besteht, harrt noch immer einer eindeutigen höchstrichterlichen Klärung.2 Allein der Gedanke an die immensen praktischen Probleme bei…

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