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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2011 | S. 5–7Es folgt Seite №5

Nr. 2 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 18. Januar 2010 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen – 6B_492/2009

Art. 165 StGB: Misswirtschaft; nachlässige Berufsausübung.

Eine nachlässige Berufsausübung liegt vor, wenn gesetzliche Bestimmungen der Unternehmensführung missachtet werden. Nach der Rechtsprechung des BGer stellt die Verletzung der Pflichten des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft, insbesondere die Unterlassung der Überschuldungsanzeige, eine nachlässige Berufsausübung i.S.v. Art. 165 StGB

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