Mindesttagessatz? Zur Bemessung eines Tagessatzes für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
Inhaltsübersicht
I. Ausgangslage
1. Das Bundesgericht bezeichnet die Geldstrafe (Art. 34 StGB) als Regelstrafe auch für einkommensschwache Personen.1 Ihr Zweck, d.h. Beschränkung des Lebensstandards und Konsumverzicht, könne auch bei diesen Personen er- Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2009 | S. 48–51 Es folgt Seite № 49⬆reicht werden. Als Kernproblem der Geldstrafe wird die Bemessung…
[…]