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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2009 | S. 48–51Es folgt Seite №48

Mindesttagessatz? Zur Bemessung eines Tagessatzes für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen

I. Ausgangslage

1. Das Bundesgericht bezeichnet die Geldstrafe (Art. 34 StGB) als Regelstrafe auch für einkommensschwache Personen.1 Ihr Zweck, d.h. Beschränkung des Lebensstandards und Konsumverzicht, könne auch bei diesen Personen er- Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2009 | S. 48–51 Es folgt Seite № 49reicht werden. Als Kernproblem der Geldstrafe wird die Bemessung…

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