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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2018 | S. 470–474Es folgt Seite №470

Nr. 33 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 20. Dezember 2017 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_989/2017

Art. 20 und 56 Abs. 3 StGB; Art. 182 ff. StPO: Heranziehung von Hilfspersonen bei psychiatrischen Gutachten.

Im Massnahmenrecht sind Gutachten nach Art. 56 ff. StGB unabdingbar. An die Person des Sachverständigen und an den Inhalt des Gutachtens werden hohe Anforderungen gestellt. Die Verfahrensleitung bestimmt die zuständige Person und erteilt ihr einen schriftlichen Auftrag. Die sachverständige Person…

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