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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2017 | S. 374–378Es folgt Seite №374

Nr. 30 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. Februar 2017 i.S. X gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen und A. – 6B_495/2016

Art. 15, 17 und 18 StGB; Art. 27 f. WG: rechtfertigende Notwehr; Notstand; Waffentragbewilligung.

Der Angriff eines Tieres begründet nur dann einen Notwehrzustand, wenn es von einem Menschen als Werkzeug eingesetzt wird. Begibt sich eine Kuh auf das Grundstück eines Dritten und weidet dort Pflanzen ab, begründet dies keine Notwehr-, sondern eine Notstandssituation. Zwar kann ein Notwehr begründender…

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