/
Die massgeblich auf internationalen Druck zurückgehende Neubestimmung des rechtlichen Status unversteuerter Vermögenswerte hat zu einer auf den 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Reform des Geldwäschereitatbestands geführt, mit der die Erträge aus qualifizierten Steuerdelikten zu tauglichen Tatobjekten des Art. 305bisStGB werden und damit «den Status von producta sceleris» erlangen (Vorwort, V). Der vorliegenden Abhandlung liegt die These zugrunde, dass der Gesetzgeber zwar eine im Ansatz…