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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2014 | S. 340–345Es folgt Seite №340

Das Ermittlungsverfahren und die Untersuchung ergänzen sich – auch bei der Personalbeweiserhebung

Inhaltsübersicht

I. Das Ermittlungsverfahren und die Untersuchung als funktionale Elemente des Vorverfahrens

Das strafprozessuale Urteil soll auf der materiellen Wahrheit, dem historisch tatsächlichen Verhalten der beschuldigten Person, beruhen.1 Deren Ermittlung steht im Zentrum des Vorverfahrens nach Art. 299 ff. StPO2 und ist von Amtes wegen vorzunehmen (Art. 6 Abs. 1 StPO). Die StPO bestimmt dabei –…

[…]