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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2020 | S. 292–299Es folgt Seite №292

Zur bundesgerichtlichen Mär vom Gewohnheitsrecht bei der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft

Oder: Warum steter Rechtsbruch kein Recht zu begründen vermag

«Wenn es dich so lockt, versuche es doch, trotz meines Verbotes hineinzugehn. Merke aber: Ich bin mächtig.»

Der Torhüter vor dem Gesetz zum Mann vom Lande

Franz Kafka, Vor dem Gesetz

I. Freiheitsentzug jenseits des Rechts

Vor rund vier Jahren habe ich zusammen mit Alain Joset an dieser Stelle1 Einspruch erhoben gegen die Verhängung der sogenannten vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft, einer prozessualen Haft im gerichtlichen Nachverfahren, für die keine gesetzliche Grundlage besteht. Unsere Empörung war gross, weil eine solche Praxis nicht nur hinter den Minimalgarantien…

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