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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2019 | S. 334–341Es folgt Seite №334

Nr. 33 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 15. Mai 2018 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft und Zwangsmassnahmengericht des Kantons Basel-Landschaft – 1B_204/2018

Art. 59, 62c Abs. 4 und 64 StGB; Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO: Anordnung von Sicherheitshaft im Verfahren betreffend nachträgliche Verwahrung; Haftvoraussetzungen.

Das Gericht kann die Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 StGB anordnen, wenn der Täter ein vorsätzliches Tötungsdelikt oder ein anderes Gewaltverbrechen begangen hat, durch das er die physische Integrität einer anderen Person schwer…

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