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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2019 | S. 374–380Es folgt Seite №374

Aspekte der beweismässigen Verwertbarkeit von polizeirechtlich erhobenen Informationen im ​Strafverfahren

Dargestellt am Polizeigesetz des Kantons Zürich

I. Einleitung

Polizeiliche Arbeit besteht wesentlich im Erheben von Informationen. Bei der Ermittlung von Straftaten versteht sich das von selbst – ohne Beweise lässt sich keine Verurteilung herbeiführen. Aber auch für die präventiv-polizeiliche Tätigkeit gilt, dass man die Situation kennen muss, die eine polizeiliche Intervention verlangt. In den letzten Jahren haben etliche Kantone…

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