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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2015 | S. 298–302Es folgt Seite №298

Einwilligung als Ersatz des Durchsuchungsbefehls? – Am Beispiel der Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl1

I. Ausgangslage

Aufgrund von anonymen Hinweisen statteten zwei Polizisten der Kantonspolizei Zürich dem Mieter einer Wohnung einen Besuch ab und führten eine Hausdurchsuchung mit dessen Einwilligung durch. Dabei konnten in den Wohnräumlichkeiten diverse Hanfpflanzen und Grow-Zelte sichergestellt werden. Eine qualifizierte Menge lag nicht vor. Der Beschuldigte wurde schliesslich wegen Anbaus,…

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