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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2012 | S. 301–306Es folgt Seite №301

Die Prüfung der Anklage nach Art. 329 StPO

I. Einleitung

Der Übergang vom Vorverfahren ins Hauptverfahren stellt die wohl wichtigste Schnittstelle im Strafverfahren dar. Mit dem Eingang der Anklageschrift beim Gericht gehen die Verfahrensleitung und die mit ihr verbundenen hoheitlichen Kompetenzen vom Staatsanwalt an den Sachrichter über. Die Verfahrensleitung wechselt von der Strafverfolgungsbehörde an das Gericht. Der Eingang der…

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