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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2011 | S. 299–309Es folgt Seite №299

Geheime Erhebung von Beweisen nach StPO

I. Einleitung

1. Gegenstand der Untersuchung

Unter dem Titel «Geheime Überwachungsmassnahmen» regelt die StPO fünf Kategorien von geheimen Beweiserhebungsmassnahmen, die (vorerst) ohne Kenntnis der Betroffenen durchgeführt werden können. Nach der Konzeption des Gesetzgebers handelt es sich um die einzigen geheimen Beweiserhebungen; alle anderen Beweiserhebungen sind bei voller Gewährung der…

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