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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | S. 296–300Es folgt Seite №296

Grenzen der Verteidigung1

I. Einleitung

Das Recht auf Verteidigung ist eine grundlegende Errungenschaft des modernen Strafverfahrens. Es ist heute unbestritten, dass die Strafverteidigerin2 und der Strafverteidiger für die Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens unabdingbar sind. Ohne Strafverteidigung als kalkuliertes Gegengewicht zum staatlichen Strafverfolgungsapparat kein rechtsstaatlicher Strafprozess.

Nachfolge…

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