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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2020 | S. 202–208Es folgt Seite №202

Strafprozessuale Aspekte bei aussergewöhnlichen Todesfällen

I. Einleitung

Aussergewöhnliche Todesfälle (agT)2 gehören zum Arbeitsalltag der Schweizer Strafverfolgungsbehörden. Schätzungsweise acht bis zehn Prozent der jährlich rund 65000 Todesfälle3 werden als agT gemeldet.4 Trotz ihrer Häufigkeit handhaben die Kantone diese Verfahren uneinheitlich. Das mag daran liegen, dass die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) die agT-Verfahren5 lediglich…

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