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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2016 | S. 194–196Es folgt Seite №194

Nr. 25 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 9. November 2015 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt – 6B_480/2015

Art. 42 und 43 StGB; Art. 81 Abs. 4, 398 ff. und 408 StPO: bedingter und teilbedingter Vollzug der Geldstrafe; Inhalt des Endentscheides; Berufung; reformatorisches Rechtsmittel.

Der vollumfängliche Aufschub des Strafvollzugs ist bei Geldstrafen gemäss Art. 42 StGB die Regel. Der teilbedingte Vollzug nach Art. 43 StGB bildet dazu die Ausnahme. Ergeben sich – insbesondere aufgrund früherer Verurteilungen –…

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