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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2013 | S. 202–207Es folgt Seite №202

Nr. 21 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 11. Januar 2013 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_186/2012

Art. 293 StGB; Art. 47 Abs. 1 ParlG: Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen; formeller Geheimnisbegriff.

Dem Tatbestand der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen liegt ein formeller Geheimnisbegriff zugrunde. Massgebend ist allein, dass die Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen durch Gesetz oder Beschluss der Behörde als geheim erklärt worden sind. Dabei ist es…

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