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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2012 | S. 228–234Es folgt Seite №228

Die Teilnahmerechte in der delegierten Einvernahme einer Auskunftsperson

I. Einleitung und Problemstellung

Der in Art. 147 Abs. 1 StPO statuierte Grundsatz der Parteiöffentlichkeit gewährt den Parteien im Sinne von Art. 104 StPO und ihren Rechtsbeiständen1 ein Anwesenheits- und Fragerecht2 bei Beweiserhebungen,3 die die Staatsanwaltschaft und die Gerichte durchführen. Bei Beweiserhebungen, die die Polizei durchführt, gelten diese genannten Teilnahmerechte…

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