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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2011 | S. 194–195Es folgt Seite №194

Nr. 32 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 25. Januar 2011 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_823/2010

Art. 12 Abs. 2 Satz 2, 22 Abs. 1, 111 StGB: versuchte vorsätzliche Tötung; Eventualvorsatz.

Für die Frage des Eventualvorsatzes hat das BGer von dem Sachverhalt auszugehen, welchen die Vorinstanz willkürfrei festgestellt hat. Schlägt der Täter dem Opfer mit einem Hammer kräftig und gezielt auf den Kopf, darf davon ausgegangen werden, dass sich tödliche Verletzungen als derart wahrscheinlich…

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