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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2010 | S. 202–203Es folgt Seite №202

Nr. 31 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 30. Juni 2009 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_760/2008

Art. 8 Abs. 1 BV; Art. 34 Abs. 2, 42 StGB: Bemessung des Tagessatzes bei Anrechnung von Untersuchungshaft auf eine bedingte Geldstrafe.

Wird Untersuchungshaft auf eine Geldstrafe angerechnet, so muss der Verurteilte den getilgten Teil der Geldstrafe nicht bezahlen. Daher ist bei der Frage, ob bei einer hohen Anzahl Tagessätze – namentlich bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen – eine Reduktion…

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