Die Dauer therapeutischer Massnahmen und die Tücken deren Berechnung1
Inhaltsübersicht:
- I. Grundsätzliches zur Dauer therapeutischer Massnahmen und zur Vollzugssituation
- II. Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Berechnung der Dauer einer Massnahme – eine Reaktion gegen die Organisationshaft
- 1. Beginn der Massnahme mit Rechtskraft des Sachurteils
- 2. Keine Relevanz der vorzeitigen Massnahme i. S. v. Art. 236 StPO für die Berechnung der stationären Massnahme? Eine wenig sachgerechte und wohl überholte Praxis des Bundesgerichts
- 3. Berücksichtigung der vorzeitigen Massnahme (und der Untersuchungshaft) bei der Berechnung der Dauer einer Massnahme
- 4. Bedeutung des Sachurteils im Nachgang zum vorzeitigen Massnahmenvollzug
- III. Fazit
I. Grundsätzliches zur Dauer therapeutischer Massnahmen und zur Vollzugssituation
1. Dauer therapeutischer Massnahmen
Stationäre therapeutische Massnahmen sind faktisch unbefristet. Deren vom Gesetzgeber als Ausnahme gedachte Verlängerung der 5-Jahresfrist2 ist längst die Regel geworden.
Generell lässt sich feststellen, dass die Dauer des Aufenthalts in Einrichtungen des Massnahmenvollzugs…
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