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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2017 | S. 130–137Es folgt Seite №130

Nr. 11 Obergericht des Kantons Zürich, Urteil vom 20. Juli 2016 i.S. A und Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat gegen B., C. und D. – SB150038-O/U/cwo

Art. 12 Abs. 3 Satz 2 StGB: Fahrlässigkeit; Sorgfaltspflicht; Gefahrensatz.

Jede Sportart birgt in sich ein unterschiedlich hohes sportartspezifisches Grundrisiko. Stellt sich eine Schädigung als Verwirklichung des spieltypischen Grundrisikos dar, entfällt eine strafrechtliche Verantwortung des unfallverursachenden Spielers. Hält sich ein Golfer bei der Ausübung des Golfsports an die Rules of…

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