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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2014 | S. 130–133Es folgt Seite №130

Nr. 22 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 31. Januar 2014 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen X. – 1B_293/2013

Art. 28a StGB; Art. 172 StPO; Art. 17 Abs. 1 und 3 BV: kein journalistischer Quellenschutz bei «Katalogtat».

Der journalistische Quellenschutz gilt nicht, wenn es um die Aufklärung einer sogenannten «Katalogtat» geht. Darunter fällt auch der gewerbsmässige Handel mit weichen Drogen, bei welchem ein grosser Umsatz oder Gewinn erzielt wird. Das Zeugnisverweigerungsrecht hat hinter dem Interesse der…

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