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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2011 | S. 130–135Es folgt Seite №130

Nr. 25 Obergericht Solothurn, Strafkammer, Urteil vom 7. September 2009 i.S. D und M gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn – STAPA.2008.21

Art. 182 StGB: Begriff des Menschenhandels; Nichtgenügen einer formellen Zustimmung des Opfers für deren Wirksamkeit; konkreter Nachweis einer «Situation der Verletzlichkeit».

Strafbar ist der eigentliche Handel als Vermittlung «lebendiger Ware». Der Tatbestand umfasst nicht nur den internationalen Handel, sondern auch den sog. Binnenhandel. Für die im Begriff «Handel» implizierte…

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