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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2011 | S. 156–161Es folgt Seite №156

Der Strafbefehl: Netter Vorschlag oder ernste Drohung?*

I. Kriminalpolitische Rahmenbedingungen

1. Einführung

Bei eher geringfügigen Straftaten und ausreichend liquiden Sachverhalten wäre die Durchführung einer Hauptverhandlung oftmals unverhältnismässig: Auch – und gerade – der Beschuldigte hat keinerlei Interesse daran, ein laufendes Strafverfahren unnötig in die Länge zu ziehen, sich der Öffentlichkeit auszusetzen und die Verfahrenskosten in die…

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