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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2018 | S. 70–74Es folgt Seite №70

Nr. 9 Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, Beschluss vom 2. November 2015 i. S. X. gegen Y. und gegen Kanton Zürich – UE150067

Art. 320 StGB; Art. 73 und 74 StPO: Öffentlichkeitsorientierung; Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht aufgrund der besonderen Bedeutung des Straffalles.

Die Staatsanwaltschaft kann unter gewissen Voraussetzungen die Öffentlichkeit in Durchbrechung der im Vorverfahren geltenden Geheimhaltungspflicht über ein Strafverfahren informieren, dies unter anderem wenn eine Information angesichts der besonderen…

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