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Die auf 1.7.2011 in Kraft getretene revidierte Fassung des BetmG brachte auch diverse Änderungen der Strafbestimmungen (insbesondere von Art. 19 BetmG) mit sich. Nachdem diese Änderungen in der Literatur offenbar erst gehörig verdaut werden mussten, brachte das letzte Jahr nun eine Vielzahl an neuen Kommentierungen zum BetmG. Neben der Neuauflage der Kommentierung der Strafbestimmungen von Peter Albrecht (Die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes [Art. 19–28l BetmG], 3. Aufl., Bern…