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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2016 | S. 90–96Es folgt Seite №90

Die Grenzen des delegierten Ermittlungsauftrags an die Polizei1

I. Problemstellung

Das Gesetz gibt der Staatsanwaltschaft vor, sich bei der Delegation von Untersuchungshandlungen an die Polizei auf «konkret umschriebene Abklärungen» (Art. 312 Abs. 1 Satz 2 StPO) zu beschränken. Jedoch lässt die Entwicklung in den Kantonen die Tendenz einiger Staatsanwaltschaften erkennen, die Leitung des Verfahrens aus der Hand zu geben; sei es durch allgemein gehaltene…

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