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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2010 | S. 66–67Es folgt Seite №66

Nr. 12 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. Juli 2009 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau – 6B_65/2009

Art. 49 Abs. 1 StGB: Strafzumessung; Gleichartigkeit der Strafen.

Übertretungen sind stets mit Busse zu ahnden, selbst wenn gleichzeitig eine Verurteilung wegen eines Vergehens oder eines Verbrechens erfolgt. Bei mehrfachen Übertretungen ist die Busse nach Art. 49 Abs. 1 StGB zu asperieren. Soweit ein Tatbestand, der allein Freiheitsstrafe androht, mit einem Tatbestand in Konkurrenz tritt, der…

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