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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | S. 66–71Es folgt Seite №66

Nr. 12 EGMR, Grand Chamber, Case of Saadi v. Italy, Urteil vom 28. Februar 2008 – Application no. 37201/06

Art. 3 EMRK: non-refoulement-Prinzip bei Gefährdung der nationalen Sicherheit durch die abzuschiebende Person.

Die Vertragsstaaten haben das Recht, über Einreise, Aufenthalt oder Ausweisung einer Person zu entscheiden (§ 124). Die Abschiebung kann jedoch gegen Art. 3 EMRK verstossen und eine Verantwortlichkeit des abschiebewilligen Staates begründen, wenn der Person, die abgeschoben werden soll,…

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