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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2019 | S. 40–45Es folgt Seite №40

Indubioproduriore – Anklage à contrecœur1

I. Einleitung

«Indubioproduriore» – «im Zweifel für das Härtere» – ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung Ausfluss des Legalitätsprinzips und verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, im Zweifel Anklage zu erheben. Der Grundsatz steht ​in einem gewissen Sinn der Aussage, wonach der Entscheid über die Erledigung alleine ​in die Hände der Staatsanwaltschaft gelegt…

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